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1295. Januar 11. Schmograu.

f. 3 infra oct. epiph.

Mag. Miroslaus, Archid. v. Glogau und Canon. v. Breslau, urkundet, dass nachdem das Kloster Leubus als Inhaber des Patronats der Kirche zu Smogorow (Schmograu Kr. Wohlau) zum Zwecke der durch die nimia debi-litas des derzeitigen Pfarrers herabgekommenen Kirche von dem Bischöfe die Entsendung eines Bresl. Canonikus erbeten und derselbe den Aussteller gesandt habe, dieser nun mit dem Prior von Leubus Dietrich und dem dortigen Subprior Rudolph dahin übereingekommen sei unter Zustimmung des Pfarrers von Sch. den ganzen dortigen Zehnten dem Kloster zu überweisen, wogegen zum Unterhalte des Pfarrers 3 Hufen, 2 urbar gemacht, eine nicht, bleiben sollten. Der Pfarrer Radzicus legt sein Amt nieder, soll aber auf Lebenszeit sammt einem Knaben in dem Kloster, was Kleidung, Beschuhung und Nahrung anbetrifft, wie einer der Brüder verpflegt werden, und ausserdem 4 Mk, von den zu jener Kirche gehörigen Zehnten in Vrance (Akreschfronze nach Heyne Bisth. Breslau I. 902) auf Lebenszeit haben. Besiegelt vou dem Aussteller und dem Pfarrer Jakob von Win (Winzig).

Z.: der erwähnte Jakob, die Pfarrer Helwicus von Leubus, Barth. v. Mochidelniz (Herrnmotschelnitz) und die Brüder Arnold Getreidemeister, die Hofmeister Sifrid in Mochidelniz (doch wohl Mönchmotschelnitz) und Dietrich in Schmograu.


In einer Bestätigung des Breslauer Bischofs Johann vom 23. Oktober 1295 (vgl. unten).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.